Laut Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 29.03.2000 sind Adoptivkinder mit der russischen Staatsangehörigkeit bei den zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland anzumelden.
Für die konsularische Anmeldung eines Adoptivkindes sind dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn folgende Unterlagen vorzulegen:
- Reisepass des Kindes im Original und in Kopie.
- Adoptionsurkunde in Kopie.
- Ein vollständig ausgefülltes Formular (in pdf- oder doc-Format öffnen).
- Personalausweise der Adoptiveltern in Kopie.
- Zwei Passbilder des Kindes (3,5 x 4,5 sm).
Adoptionsabteilung
Generalkonsulat der Russischen Föderation