Information für Adoptiveltern

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Konsularische Anmeldung der Adoptivkinder mit der russischen Staatsangehörigkeit beim Generalkonsulat

Laut Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 29.03.2000 sind Adoptivkinder mit der russischen Staatsangehörigkeit bei den zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland anzumelden.

Für die konsularische Anmeldung eines Adoptivkindes sind dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Reisepass des Kindes im Original und in Kopie.
  2. Adoptionsurkunde in Kopie.
  3. Ein vollständig ausgefülltes Formular (in  pdf- oder doc-Format öffnen).
  4. Personalausweise der Adoptiveltern in Kopie.
  5. Zwei Passbilder des Kindes (3,5 x 4,5 sm).

Adoptionsabteilung
Generalkonsulat der Russischen Föderation

Stand: 1. April 2009