Staatsangehörigkeit

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Ausbürgerung der von ausländischen Staatsangehörigen adoptierten
russischen Kinder aus dem russischen Staatsverband (Abs.1 § 26)

Zur Ausbürgerung der von ausländischen Staatsangehörigen adoptierten russischen Kinder aus dem russischen Staatsverband sind dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn folgende Unterlagen persönlich vorzulegen:

  1. Personalausweise der Adoptiveltern mit Ablichtungen und russischer Übersetzung.
  2. Ein in russischer Sprache ausgefüllter Antrag (Anlage № 6 — in pdf- oder doc-Format öffnen). Der Antrag wird in der Anwesenheit eines Konsularbeamten unterschrieben.
  3. Geburtsurkunde des adoptierten Kindes mit einer Ablichtung.
  4. Russischer Auslandspass des adoptierten Kindes mit Ablichtungen der Seiten mit persönlichen Daten und dem Konsularanmeldungsstempel.
  5. Adoptionsurkunde mit einer Ablichtung.
  6. Einbürgerungszusicherung (mit einer angebrachten Apostille) des adoptierten Kindes oder Kinderausweis (Kinderreisepass) mit Ablichtung und russischer Übersetzung.
  7. Einverständniserklärung des adoptierten Kindes mit Vollendung des 14. Lebensjahres zur Ausbürgerung aus dem russischen Staatsverband. Die Erklärung wird in Anwesenheit eines Konsularbeamten unterschrieben.
  8. Drei Lichtbilder (3×4) des adoptierten Kindes mit Vollendung des 6. Lebensjahres.
  9. Zwei Umschläge mit der Rücksendeadresse.
  10. Bescheinigung über eine Anmeldung bei dem russischen Generalkonsulat in Bonn. (Alle adoptierten Kinder müssen beim Generalkonsulat angemeldet sein).

Alle Übersetzungen müssen frühzeitig im Schalter 12 oder 13 (Notarabteilung) beglaubigt werden. Die Gebühr für die Ausbürgerung beträgt 61,00- Euro. Zusätzlich werden Gebühren für notarielle Beglaubigung der russischen Übersetzungen (25,00- Euro pro Seite) erhoben.
Bei der Antragstellung können auch andere Unterlagen angefragt werden.
Soweit der Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vorliegt, wird der Antragsteller schriftlich informiert. Der russische Auslandspass des adoptierten Kindes sowie das Zusatzblatt zur Geburtsurkunde mit der Bestätigung der russischen Staatsangehörigkeit sind beim Generalkonsulat abzugeben, eine entsprechende Ausbürgerungsbescheinigung wird danach erteilt.

 

Abteilung Staatsangehörigkeit Generalkonsulat der Russischen Föderation

Stand: 28. Maerz 2018