Bekanntmachungen

 

Über gefälschte Visaunterlagen

Sehr geehrte Damen und Herren!

In der letzten Zeit häuften sich die Fälle, wo im Generalkonsulat von einzelnen deutschen Visa/Tourismusagenturen gefälschte Unterlagen zwecks Visaerteilung für die Einreise in Russland eingereicht worden sind. Vordergründig handelt es sich um die Vorlage von Visumanträgen der Reisewilligen mit unvollständigen oder vorsätzlich falschen Angaben. Es geht hier, zum Beispiel, um die Beantwortung der Fragen zur früheren Staatsbürgerschaft der UdSSR/Russland und dem Jahr der Ausbürgerung, der geplanten Reiseroute, der gültigen Wohnadresse, privaten Telefon Nr. und Beruf; gefälscht werden auch die Unterschriften der Antragsteller.

In allen Fällen der Aufdeckung solcher Falschangaben behält sich das Generalkonsulat das Recht vor, die Visaerteilung zu verweigern und die Unterlagen dem Antragsteller (bzw. der jeweiligen Visa/Tourismusagentur) zurückzugeben, ohne Rückerstattung der entrichteten Konsulargebühr. Dabei wird der Pass mit einem entsprechenden Stempel versehen. Ein erneuter Visumantrag ist erst nach Berichtigung aller Angaben und Entrichtung einer weiteren Konsulargebühr zu stellen.

Es wird ausdrücklich darum gebeten, die Visumanträge möglichst persönlich auszufüllen! Sollten Sie es jedoch bevorzugen mit dieser Angelegenheit eine Visa/Tourismusagentur zu beauftragen, so überprüfen Sie, bitte, nachträglich die Richtigkeit aller eingetragenen Daten und unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig.

Wir weisen Sie auch darauf hin, dass Sie auch immer die Möglichkeit haben, Ihren Antrag persönlich im Generalkonsulat zu stellen. Das erlaubt Ihnen sowohl die Vermittlungsgebühren zu sparen, wie auch eine sachkundige Konsultation hinsichtlich der Ausfüllung des Visumantrages und Ausfertigung weiterer Unterlagen zur Einreise in Russland zu erhalten.

Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn

Stand: 23. Juli 2008